Beratungstermin

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 Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3

Für Personen, die zu Hause gepflegt werden und ausschließlich Pflegegeld beziehen, besteht ab Pflegegrad 2 die Verpflichtung, in regelmäßigen Abständen Beratungseinsätze zur Pflege in Anspruch zu nehmen. Bei Pflegegrad 1 und für Menschen, die ab Pflegegrad 2 nur Sachleistungen beziehen, ist die Beratung hingegen freiwillig nutzbar.

CarePlus – Ihre Haushaltshilfe verrät Ihnen, wie das Beratungsgespräch nach Paragraf 37.3 SGB XI abläuft, was der Unterschied zur Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI ist, wie oft das Beratungsgespräch für Sie verpflichtend ist und wie Sie davon profitieren können. Außerdem können Sie nachlesen, unter welchen Voraussetzungen Sie die Beratung per Videokonferenz in Anspruch nehmen können.

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