Bei der Pflegebox handelt es sich um einen Service für die häusliche Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Die Pflegebox soll die Menschen im Pflegealltag entlasten. Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse nach §40 Abs. 2 SGB XI die Kosten (bis zu 40€ monatlich) d.h., es wurde vom Gesetzgeber beschlossen, dass die Pflegebox zuzahlungsfrei sein soll.
Alle Menschen in Deutschland, bei denen ein Pflegegrad festgestellt wurde, und die zu Hause oder im betreuten Wohnen gepflegt werden, haben Anspruch auf eine Pflegebox.
In der Pflegebox werden Produkte wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz oder Bettschutzeinlagen im Wert von 40€ im Monat Ihnen kostenfrei zugesandt.
Eine Pflegebox ist immer hilfreich, wenn Sie oder Ihr zu pflegender Angehöriger / zu pflegende Angehörige einen Pflegegrad besitzen, da die Pflegebox mit allem, was Sie benötigen, direkt zu Ihnen nach Hause geschickt wird. Außerdem entfällt der „Papierkram“ mit der Pflegekasse, denn das wird für Sie übernommen.
Bei der Pflegebox handelt es sich um einen Service für die häusliche Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Die Pflegebox soll die Menschen im Pflegealltag entlasten. Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse nach §40 Abs. 2 SGB XI die Kosten (bis zu 40€ monatlich) d.h., es wurde vom Gesetzgeber beschlossen, dass die Pflegebox zuzahlungsfrei sein soll.
Alle Menschen in Deutschland, bei denen ein Pflegegrad festgestellt wurde, und die zu Hause oder im betreuten Wohnen gepflegt werden, haben Anspruch auf eine Pflegebox.
In der Pflegebox werden Produkte wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz oder Bettschutzeinlagen im Wert von 40€ im Monat Ihnen kostenfrei zugesandt.
Eine Pflegebox ist immer hilfreich, wenn Sie oder Ihr zu pflegender Angehöriger / zu pflegende Angehörige einen Pflegegrad besitzen, da die Pflegebox mit allem, was Sie benötigen, direkt zu Ihnen nach Hause geschickt wird. Außerdem entfällt der „Papierkram“ mit der Pflegekasse, denn das wird für Sie übernommen.
Alle Personen mit einem Pflegegrad (1, 2, 3, 4 oder 5), die von mindestens einer privaten Person zuhause mit betreut werden, haben gemäß § 40 SGB XI einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.