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Jetzt KontaktierenIm Januar 2017 wurden die Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt, was eine bedeutende Veränderung für Pflegebedürftige darstellte. Seitdem wird die Pflegebedürftigkeit anhand dieser Pflegegrade festgestellt. Wenn sich die Pflegesituation eines Menschen verändert und offensichtlich mehr Unterstützung von außen benötigt wird, ist es ratsam eine Höherstufung des Pflegegrades beantragt werden.
Heute möchten wir Ihnen erklären, wie ein Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades gestellt wird. Wir werden Ihnen auch Informationen über den Ablauf, die Zeitdauer und den eventuellen Widerspruch geben.
In Deutschland unterstützt die Pflegekasse Menschen, die pflegebedürftig sind, aktiv. Versicherten stehen verschiedene Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder der Entlastungsbetrag zur Verfügung, die sie in Anspruch nehmen können, um ihren pflegerischen Alltag zu bewältigen. Allerdings können diese Leistungen nur in Anspruch genommen werden, wenn die Versicherten in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang Beiträge in die soziale Pflegeversicherung eingezahlt haben. Eine weitere Voraussetzung ist das Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades.
Da Pflegebedürftige nicht automatisch einen Pflegegrad zugewiesen bekommen, müssen sie selbst aktiv werden. Sie können bei der Pflegekasse einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen. Sobald der Antrag bei der Pflegeversicherung eingegangen ist, beauftragt diese den Medizinischen Dienst (MD), früher bekannt als medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK), mit der Begutachtung der Pflegesituation.
Der Gutachter begutachtet die Selbstständigkeit des Antragstellers in sechs verschiedenen Lebensbereichen im häuslichen Umfeld. Danach übermittelt der Gutachter seine Beobachtungen an die Pflegekasse und gibt eine Empfehlung für einen Pflegegrad ab. Die Pflegekasse informiert dann die Betroffenen per Post über den zugeteilten Pflegegrad.
Tipp: Überprüfen Sie Ihren Pflegegrad
Ab dem 1. Juli 2017 erfolgte die Überleitung von Pflegestufen auf Pflegegrade. Seit dieser Zeit hat etwa jeder Fünfte möglicherweise Anspruch auf einen höheren Pflegegrad, selbst wenn sich ihre Pflegesituation nicht verändert hat. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, Ihre Möglichkeiten für eine Höherstufung zu prüfen. Es könnte sich für Sie lohnen.
Wenn Sie eine Höherstufung des Pflegegrades für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen beantragen, bedeutet das anfangs zwar einen gewissen Aufwand. Dennoch zahlt sich dieser Schritt im wahrsten Sinne des Wortes aus, wenn er bewilligt wird, denn den Pflegegrad zu erhöhen, bringt einige Vorzüge mit sich. Mit einem höheren Pflegegrad besteht möglicherweise ein Anspruch auf zusätzliche Leistungen oder ein höheres Budget für pflege bezogene Dienstleistungen.
Dies trifft insbesondere auf das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen zu. Bei Pflegegrad 1 erhält Ihr Familienmitglied weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen. Ab Pflegegrad 2 steigen die finanziellen Mittel je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit an. Auf diese Weise möchte die Pflegekasse sicherstellen, dass Betroffene entsprechend ihrem Pflegebedarf ausreichend Unterstützung im Pflegealltag erhalten. Generell gilt, je höher der Pflegegrad ist, desto höher sind auch die Leistungen der Pflegekasse.
Wer kann eine Höherstufung des Pflegegrades beantragen?Menschen, die eine Höherstufung ihres Pflegegrades beantragen, sind mit ihrem aktuellen Pflegegrad nicht zufrieden. Sie sind der Meinung, dass der Pflegebedarf ihres pflegebedürftigen Angehörigen die Leistungen übersteigt, die für den aktuellen Pflegegrad vorgesehen sind.
Dies kann aus verschiedenen Gründen der Fall sein:
Es ist ratsam, einen Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades zu stellen, wenn Sie denken, dass der aktuelle Pflegegrad die tatsächliche Pflegesituation nicht angemessen widerspiegelt. Es gibt verschiedene Anzeichen, die darauf hindeuten können:
Ist eine Rückstufung möglich?Viele Menschen, die pflegebedürftig sind, machen sich Gedanken darüber, dass ein Antrag auf Höherstufung ihres Pflegegrades am Ende zu einem niedrigeren Pflegegrad führen könnte. Tatsächlich ist dies möglich, insbesondere wenn sich der Gesundheitszustand verbessert hat oder der Pflegeaufwand nicht mehr so hoch ist.
Zum Beispiel könnte ein Patient, der einen Schlaganfall erlitten hat und im Laufe der Zeit an Mobilität gewonnen hat, bei einer erneuten Prüfung einen niedrigeren Pflegegrad zugewiesen bekommen.
Generell ist es wichtig zu wissen, dass die Pflegekasse die Situation sehr genau prüft, um sicherzustellen, dass Betroffene die richtigen Leistungen erhalten, die sie benötigen.
Besonders geschützt sind Menschen, die bereits vor der Umstellung auf Pflegegrade eine Pflegestufe hatten. Für sie gilt der sogenannte Bestandsschutz. In dem Fall werden sie nur dann auf einen niedrigeren Pflegegrad herabgestuft, wenn sie keinen Pflegebedarf mehr haben. Diese Regelung ist im § 140 SGB XI verankert.
Wenn Sie eine Anpassung Ihres Pflegegrades wünschen, müssen Sie diesen stets bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Dort erhalten Sie auch ein Formular für die Höherstufung des Pflegegrades. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, um den Prozess schnell in Gang zu setzen:
Entscheidung. Sie hat maximal 25 Arbeitstage Zeit, Ihnen mitzuteilen, ob die Pflegegrad-Höherstufung genehmigt ist oder nicht.
Die Zuweisung eines Pflegegrades hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab und kann in bestimmten Situationen besondere Aspekte erfordern. Ein solcher Fall tritt beispielsweise auf, wenn es um die Höherstufung des Pflegegrades bei Kindern geht. Eine weitere besondere Situation liegt etwas weiter zurück – im Jahr 2017 gab es eine automatische Höherstufung für Pflegebedürftige durch die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade. Im folgenden Abschnitt werden wichtige Hinweise zu diesen speziellen Situationen und Umstellungen gegeben.
Besonderheiten bei der Höherstufung des Pflegegrades bei KindernDie Pflegekasse ermittelt, ob ein Kind pflegebedürftig ist, durch das gleiche Verfahren wie bei Erwachsenen – eine Pflegebegutachtung ist daher auch hier entscheidend. Allerdings wird die vorhandene Selbstständigkeit des Kindes nicht mit der von Erwachsenen verglichen, sondern mit der von Gleichaltrigen ohne Beeinträchtigungen. Eltern können ebenfalls einen Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades für ihr Kind stellen. Für pflegebedürftige Kinder in einem bestimmten Alter gibt es zudem eine automatische Erhöhung des Pflegegrades. Eine spezielle Regelung besagt, dass Kinder bis zu einem Alter von 18 Monaten grundsätzlich einen Pflegegrad höher erhalten. Dieser Pflegegrad bleibt bis zum vollendeten 18. Lebensmonat des Kindes bestehen und wird dann angepasst. Interessanterweise gelten Kinder ab 11 Jahren als selbstständig in allen Bereichen, die für den Pflegegrad von Bedeutung sind. Dies bedeutet, dass der Pflegegrad für Kinder ab diesem Alter genauso ermittelt wird wie für Erwachsene.
Es kommt leider häufig vor, dass die Pflegekasse einen Antrag auf Pflegegrad-Höherstufung ablehnt. Doch das bedeutet nicht, dass Sie das einfach hinnehmen müssen. Innerhalb eines Monats können Sie Widerspruch einlegen, und das funktioniert folgendermaßen:
Wenn Sie feststellen, dass der Ihnen zugewiesene Pflegegrad nicht mehr ausreicht, um Ihre Pflegebedürfnisse angemessen zu decken, ist es an der Zeit, einen Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades zu stellen. Dieser Schritt ebnet den Weg für eine erneute Begutachtung Ihrer Situation und die Möglichkeit auf angemessene Pflegeleistungen.
Im Gegensatz zum Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung ist der Antrag auf Höherstufung weniger umfangreich und kann in fünf Abschnitte unterteilt werden:
Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, wird sich der MDK mit Ihnen in Verbindung setzen, um eine erneute Begutachtung durchzuführen. Im Idealfall erhalten Sie nach einigen Wochen einen höheren Pflegegrad mit verbesserten Pflegeleistungen.
Wir helfen und beraten Sie gern dabei.
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