Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen!
Jetzt KontaktierenLeider kann es jederzeit passieren, dass ein Angehöriger Ihrer Familie durch einen Unfall oder eine plötzliche Krankheit zu einem akuten Pflegefall wird und Sie sich nun zusätzlich zu Ihrer Arbeitstätigkeit auch noch um die betroffene Person kümmern und daher gegebenenfalls Ihre Arbeit vernachlässigen müssen, da die Pflege eines nahen Angehörigen besonders zeitintensiv sein kann.
Als Arbeitnehmende Person sind Sie durch das Pflegeunterstützungsgeld vor einem solchen Fall abgesichert, denn diese Maßnahme gewährleistet eine zeitlich begrenzte finanzielle Absicherung, die bis zu zehn Tage pro Jahr anhalten kann, denn diese Lohnersatzleistung kann von Arbeitnehmern, die vorübergehend aufgrund einer familiären Pflegesituation nicht arbeiten können, in Anspruch genommen werden.
2015 wurde das Pflegezeitgesetz 1 eingeführt, das darauf abzielt, die Balance zwischen Pflegeverantwortung und Berufstätigkeit zu erleichtern. Es ermöglicht berufstätigen Personen, ihre Familienmitglieder zu pflegen, ohne dabei finanzielle Einbußen durch unbezahlte Freistellung vom Arbeitsplatz hinnehmen zu müssen.
Das staatliche Angebot richtet sich nach Arbeitnehmern, deren Angehörige plötzlich und unerwartet pflegebedürftig werden. Als pflegender Angehöriger können Sie sich bis zu 10 Tage pro Jahr von ihrem Arbeitgeber freistellen lassen, ohne dabei auf ihr Gehalt zu verzichten. Diese Zeit wird durch das Pflegeunterstützungsgeld ausgeglichen. In diesem Zeitraum können sie sich um die Pflege ihrer Familienmitglieder zu Hause kümmern, bis weitere Pflegeoptionen organisiert sind. Das Pflegeunterstützungsgeld wird als Ersatz für den entgangenen Lohn von der Pflegeversicherung und nicht von der Krankenversicherung gezahlt.
Das Pflegeunterstützungsgeld wird zwar für höchstens bis zu 10 Arbeitstage von der zuständigen Pflegekasse zur Verfügung gestellt, allerdings müssen nicht unbedingt alle zehn Tage auf einmal in Anspruch genommen werden.
Zudem ist es möglich, nachdem man sich zehn Tage um eine pflegebedürftige Person gekümmert hat, sich um einen anderen pflegebedürftigen Angehörigen für erneute zehn Tage zu kümmern. Sie dürfen sich allerdings nicht erneut um dieselbe Person kümmern, falls Sie Pflegeunterstützungsgeld beantragen möchten.
Dieser Anspruch kann jedes Jahr erneut in vollem Umfang geltend gemacht werden, vorausgesetzt, die jährliche Höchstgrenze von zehn Tagen wurde noch nicht erreicht. Die Häufigkeit der Nutzung hängt davon ab, ob und wann ein Pflegefall eintritt und ob die jährliche Höchstgrenze von zehn Tagen bereits erreicht wurde.
Ja, damit der Betrag des Ihnen zustehenden Pflegeunterstützungsgeldes bestimmt werden kann, müssen Sie bei der Pflegekasse, beziehungsweise bei dem privaten Versicherungsunternehmen des pflegebedürftigen Angehörigen Ihre Entgeltbescheinigung einreichen. Der Betrag richtet sich nach Ihrem Nettogehalt und wird auf Grundlage dessen berechnet.
Beifolgenden nahen Angehörigen können Sie während der garantierten zehn Tage Ihren Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld gelten machen.
Eine Pflegesituation ist akut, sobald sich der Zustand des Angehörigen kurzfristig und rapide so sehr verschlechtert, dass der Angehörige auf die Pflege einer außenstehenden Person angewiesen ist. Dabei ist es egal, wodurch eine solche akute Pflegesituation entsteht. Sei es ein Unfall, eine starke körperliche, psychische Beeinträchtigung durch fortgeschrittene Krankheiten oder die Erholungsphase nach einem Krankenhausbesuch.
Allerdings können Sie Pflegeunterstützungsgeld nicht präventiv erhalten. Das heißt, dass die Befürchtung für die zukünftige Pflege eines Angehörigen nicht ausreicht, um Pflegeunterstützungsgeld zu erhalten.
Das Recht für den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld erhält jeder Berufstätige, unabhängig von der Art der Beschäftigung. Das heißt, Sie können Vollzeit-, Teilzeit- oder auch nur geringfügig beschäftigt sein. Wichtig ist, dass während der Pflegeassistenzleistungen, die Sie leisten, Sie nicht Ihrer Arbeit nachgehen können und Sie deshalb innerhalb des bis zu zehn Tage andauernden Zeitraums nicht von Ihrem Arbeitgeber bezahlt werden.
Ob Beamte Pflegeunterstützungsgeld für kurzzeitige Pflegesituationen erhalten können, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Dazu gehören die verschiedenen Regularien je nach Bundesland oder ob der Beamte Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung einzahlt. Es empfiehlt sich, sich direkt an die zuständige Behörde zu wenden, um Informationen über die konkreten Unterstützungsleistungen für Beamte in Pflegefällen zu erhalten.
Das Pflegeunterstützungsgeld können mehrere pflegende Angehörige unter sich aufteilen, wenn sie sich gemeinsam um einen Angehörigen kümmern, der sich in einer akuten Pflegesituation befindet. In solchen Situationen müssen die Pflegezeiten in Abschnitte unterteilt und den jeweiligen Pflegepersonen zugeordnet werden. Es können somit nicht zwei Personen gleichzeitig Pflegeunterstützungsgeld bekommen, wenn sie die gleiche Person versorgen.
Beispielsweise könnte eine Aufteilung zwischen zwei Personen bedeuten, dass eine Person die ersten sieben Tage übernimmt und die andere Person die darauffolgenden drei Tage. Der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld gilt für insgesamt zehn Arbeitstage und sollte gerecht unter den Pflegepersonen basierend auf den geleisteten Pflegetagen bzw. den Tagen des Verdienstausfalls aufgeteilt werden.
Das Pflegeunterstützungsgeld ergibt sich aus dem Nettogehalt (mit Einmalzahlung in den letzten 12 Monaten) der pflegenden Person. Wenn es in den vorangegangenen 12 Monaten vor Beginn der Pflegezeit keine zusätzlichen Zahlungen im Arbeitsentgelt gab, wie beispielsweise Weihnachts- oder Urlaubsgeld, wird das Pflegeunterstützungsgeld 90 Prozent des tatsächlich entgangenen Nettoarbeitsentgelts betragen.
Falls jedoch Einmalzahlungen im Arbeitsentgelt in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Pflegezeit erfolgt sind, wird das Pflegeunterstützungsgeld immer 100 Prozent des tatsächlich entgangenen Nettoarbeitsentgelts betragen, unabhängig von der Höhe der Einmalzahlung.
Beispielrechnung des Pflegeunterstützungsgeldes
Haben Sie also in den letzten 12 Monaten vor Ihrer Arbeitsfreistellung aufgrund des Pflegebedürftigen keine Einmalzahlung erhalten, dann richtet sich das Pflegeunterstützungsgeld nach den 90 Prozent Ihres Nettogehalts. Haben Sie im besagten Zeitraum allerdings eine Einmalzahlung erhalten, erhöht sich der Betrag des Pflegeunterstützungsgeldes auf 100 Prozent Ihres Nettogehalts.
Noch zu beachten ist, dass Ihr Pflegeunterstützungsgeld pro Tag nicht mehr als 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze gemäß Paragraf 233 Absatz 3 des SGB V 2 betragen darf. Seit dem 1. Januar 2023 beträgt dieser maximale Betrag pro Tag somit 116,38 Euro.
In der Regel können Sie einen Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld dann stellen, wenn Sie sich um einen nahen Angehörigen kümmern müssen, der aufgrund eines akuten Pflegebedarfs versorgt werden muss und Sie deshalb Ihrer Arbeit nicht nachgehen können.
Um Pflegeunterstützungsgeld reibungslos beantragen zu können, sollten Sie folgende Schritte beachten:
Arbeitgeber über Freistellung informieren
Bevor Sie den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld stellen, sollten Sie unmittelbar und ohne Verzögerung Ihrem Arbeitgeber Bescheid geben, dass Sie eine Freistellung Ihrer Arbeit in Anspruch nehmen möchten. Sollten Sie die Freistellung beantragen, können Sie auf Paragraph 2 Absatz 1 des Pflegezeitgesetzes 3 verweisen, um Ihrem Arbeitgeber den Grund für Ihre Abwesenheit mitzuteilen. Informieren Sie ihn auch darüber, wie viele Tage Sie planen zu nehmen.
Ärztliche Bescheinigung für Pflegeunterstützungsgeld
Anschließend müssen Sie noch eine ärztliche Bescheinigung in Form eines Attests von dem zuständigen Arzt der pflegebedürftigen Person beschaffen. Somit weiß Ihr Arbeitgeber, dass es sich wirklich um eine akute Pflegesituation handelt. Zusätzlich muss das Attest auch beim Antrag an die Pflegekasse, beziehungsweise dem privaten Versicherungsunternehmen beigelegt werden, je nachdem, ob der Pflegebedürftige gesetzlich oder privat versichert ist.
Dabei muss das Attest den.
Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse stellen
Es ist wichtig zu wissen, dass Sie den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person stellen müssen und nicht etwa bei Ihrer eigenen Pflegekasse. Die unten aufgelisteten Unterlagen sind für die Beantragung des Pflegeunterstützungsgeldes wichtig:
Der Arbeitgeber hat bei einem Beschäftigungsverhältnis weder das Recht, die kurzzeitige Freistellung noch das Pflegeunterstützungsgeld abzulehnen. Die Auszahlung des Pflegeunterstützungsgeldes erfolgt durch die Pflegekasse oder das private Versicherungsunternehmen der pflegebedürftigen Person. Sie sollten aber nicht vergessen, dass der Arbeitnehmer während dieser Zeit keine Entgeltfortzahlung von seinem Arbeitgeber erhalten darf.
Sollte der Arbeitgeber dennoch Entgeltfortzahlung leisten, so verwirkt der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld. Der Arbeitgeber kann jedoch einen Nachweis über die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen verlangen. In diesem Fall ist zu Beispiel ein ärztliches Attest vonnöten.
Das Pflegeunterstützungsgeld steht neuerdings jährlich zur Verfügung. Aufgrund der Pflegereform, welche am 01.01.2024 in Kraft getreten ist, ist das Pflegeunterstützungsgeld und die damit verbundene Freistellung von der Arbeit wie bereits erwähnt nun für maximal zehn Tage möglich. Allerdings kann diese Leistung jetzt nicht mehr nur einmalig, sondern auch im nächsten Kalenderjahr wieder für höchstens zehn Tage pro zu pflegende Person genutzt werden.
Das Pflegeunterstützungsgeld ist steuerpflichtig und unterliegt Sozialabgaben. Diese umfassen Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Wenn die gepflegte Person gesetzlich versichert ist, übernimmt die Pflegekasse die Hälfte der Sozialabgaben. Privatversicherte können auf Antrag Zuschüsse beantragen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Pflegeunterstützungsgeld eine wichtige finanzielle Absicherung ist, welche gestresste Arbeitnehmer, die sich um akut pflegebedürftige Angehörige in der Familie kümmern und daher nicht Ihrer Arbeit nachgehen können, fristweise entlasten kann.
Das Pflegeunterstützungsgeld
Durch die Möglichkeit der Freistellung von der Arbeit ohne Gehaltsverluste wird die Vereinbarkeit von Beruf und Pflegeverantwortung erleichtert. Die klaren Richtlinien und die jährliche Verfügbarkeit des Pflegeunterstützungsgeldes tragen dazu bei, dass pflegende Angehörige in dieser herausfordernden Situation finanziell entlastet werden und ihre Pflegeaufgaben besser bewältigen können. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Rechte in Bezug auf das Pflegeunterstützungsgeld kennen und den Antrag rechtzeitig und korrekt stellen, um von dieser Unterstützung profitieren zu können.