Schwangerschaft und nach der Entbindung

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CarePlus - Hand Herz um einen schwangeren Bauch

Haushaltshilfe nach der Geburt und in der Schwangerschaft

Die Geburt eines Kindes wird meist mit Spannung erwartet und bringt einige Aufregungen mit sich. In dieser herausfordernden Situation tut es gut und entlastet, Kinder und Haushalt gut umsorgt zu wissen, doch mit fortschreitender Schwangerschaft können die körperlichen Einschränkungen zunehmen. Aber nicht nur bei Problemschwangerschaften können Alltag, Beruf und Haushalt zu einer Belastung werden, vor allem wen bereits ältere Kinder versorgt werden müssen. Eine freundliche und vertrauensvolle Haushaltshilfe nach der Geburt und in der Schwangerschaft kann in dieser Zeit unterstützen und entlasten. Sie haben einen rechtlichen Anspruch auf Unterstützung im Haushalt und Alltag in der Schwangerschaft und nach der Entbindung, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen diese nicht mehr ausführen können.

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  • Der Arzt verordnet Ihnen Bettruhe
  • Wochenbettdepression
  • Sie müssen ins Krankenhaus oder in eine Tagesklinik
  • Ihr Muttermund öffnet sich frühzeitig
  • Sie haben frühzeitige Wehen
  • Ihr Gebärmutterhals ist verkürzt und deutet auf eine Frühgeburt hin
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Haushaltshilfe nach der Entbindung

Auch nach der Endbindung besteht grundsätzlich Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn die Frau durch die Folgen der Entbindung nicht zur Weiterführung des Haushaltes in der Lage ist. Nutzen Sie daher ihren Anspruch auf eine Alltags- und Haushaltshilfe.

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CarePlus - Mütterliches Handherz um die Füße des Neugeborenen

Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse während der Schwangerschaft und nach der Entbindung ist im § 38 SGB V verankert.

Alles, was Sie brauchen, ist eine schriftliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit einer Haushaltshilfe von Ihrem Arzt. Sprechen Sie einfach Ihren behandelnden Arzt auf eine „Ärztliche Verordnung über Haushaltshilfe“ an. Achten Sie darauf, dass der Arzt in seiner Bescheinigung den Umfang und die Dauer der Hilfeleistung mit angibt.

Für die weiteren Schritte und die Genehmigung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse kümmern wir uns. Erhalten Sie eine Bewilligung Ihrer Krankenkasse, können Sie folgende Hilfspakete in Anspruch nehmen:

  • Zubereiten von Mahlzeiten
  • Einkäufe erledigen
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren
  • Reinigen der Wohnung
  • Botengänge

Der Anspruch einer Haushaltshilfe besteht, solange ein Arzt die Notwendigkeit bescheinigt. Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden zu 100 % übernommen.

Für uns ist es wichtig, dass Ihnen geholfen wird und Sie entlastet werden, solange bis Sie wieder gesund auf beiden Beinen stehen. CarePlus rechnet mit jeder Krankenkasse ab. Sagen Sie uns, wo Sie versichert sind und wir regeln den Rest.

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