Haushaltshilfe für Schwangere und junge Mütter per ärztlicher Verordnung
Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse während der Schwangerschaft und nach der Entbindung ist im § 38 SGB V verankert.
Alles, was Sie brauchen, ist eine schriftliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit einer Haushaltshilfe von Ihrem Arzt. Sprechen Sie einfach Ihren behandelnden Arzt auf eine „Ärztliche Verordnung über Haushaltshilfe“ an. Achten Sie darauf, dass der Arzt in seiner Bescheinigung den Umfang und die Dauer der Hilfeleistung mit angibt.
Für die weiteren Schritte und die Genehmigung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse kümmern wir uns. Erhalten Sie eine Bewilligung Ihrer Krankenkasse, können Sie folgende Hilfspakete in Anspruch nehmen:
- Zubereiten von Mahlzeiten
- Einkäufe erledigen
- Wäsche waschen und bügeln
- Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren
- Reinigen der Wohnung
- Botengänge
Der Anspruch einer Haushaltshilfe besteht, solange ein Arzt die Notwendigkeit bescheinigt. Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden zu 100 % übernommen.
Für uns ist es wichtig, dass Ihnen geholfen wird und Sie entlastet werden, solange bis Sie wieder gesund auf beiden Beinen stehen. CarePlus rechnet mit jeder Krankenkasse ab. Sagen Sie uns, wo Sie versichert sind und wir regeln den Rest.