Haushaltshilfe per ärztlicher Verordnung
Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse nach einer Op oder einem Unfall ist im § 38 SGB V verankert.
Alles, was Sie brauchen, ist eine schriftliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit einer Haushaltshilfe von Ihrem Arzt. Sprechen Sie einfach Ihren behandelnden Arzt auf eine „Ärztliche Verordnung über Haushaltshilfe“ an. Achten Sie darauf, dass der Arzt in seiner Bescheinigung den Umfang und die Dauer der Hilfeleistung mit angibt.
Für die weiteren Schritte und die Genehmigung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse kümmern wir uns. Erhalten Sie eine Bewilligung Ihrer Krankenkasse, können Sie folgende Hilfspakete in Anspruch nehmen:
- Zubereiten von Mahlzeiten
- Einkäufe erledigen
- Wäsche waschen und bügeln
- Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren
- Reinigen der Wohnung
- Botengänge
Lebt bei Ihnen ein Kind im Haushalt, dass das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine Haushaltshilfe bis zu 26 Wochen. Ohne Kind besteht ein Anspruch von bis zu vier Wochen. Der tägliche Stundenumfang variiert.
Für uns ist es wichtig, dass Ihnen geholfen wird und Sie entlastet werden, solange bis Sie wieder gesund auf beiden Beinen stehen. CarePlus rechnet mit jeder Krankenkasse ab. Sagen Sie uns, wo Sie versichert sind und wir regeln den Rest.