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Jetzt KontaktierenDie Abkürzung MD steht für den Medizinischen Dienst. Dieser ist verantwortlich für die Begutachtung von gesetzlich Versicherten, die einen Antrag auf Pflegegrad gestellt haben. Der Medizinische Dienst beurteilt den Umfang der Pflegebedürftigkeit und erstellt ein Gutachten für die gesetzlichen Krankenversicherungen.
Erfahren Sie hier mehr über den Medizinischen Dienst, seine Aufgaben sowie über den Ablauf eines Gutachtertermins und hilfreiche Tipps zur Vorbereitung!
Die Abkürzung MD steht für den Medizinischen Dienst, der ein Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen ist. Im Auftrag dieser Versicherungen überprüft der Medizinische Dienst die Pflegebedürftigkeit von Versicherten gemäß festgelegten Kriterien. Für Privatversicherte übernimmt hingegen Medicproof diese Aufgaben.
Das Ziel des Medizinischen Dienstes ist es, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu unterstützen und sicherzustellen, dass sie alle Leistungen erhalten, die ihnen zustehen.
Der medizinische Dienst kümmert sich um vier Aufgabenbereiche:
Die Zuständigkeiten des MD sind im Paragrafen 275 des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) genau festgelegt.
Zu den Gutachtern des Medizinischen Dienstes (MD) gehören erfahrene Pflegefachkräfte, Mediziner oder Menschen mit anderen relevanten Qualifikationen. Sie sind direkt beim MD angestellt und nicht bei Ihrer Pflegekasse.
Der MD fungiert seit 2019 als unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts und agiert neutral, ohne von den Interessen der Pflegeversicherung und den Krankenkassen beeinflusst zu werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Sie gerecht begutachtet werden und alle Unterstützungsmöglichkeiten und Leistungen erhalten, die Ihrer individuellen Situation angemessen sind.
Der Medizinische Dienst (MD) spielt eine zentrale Rolle bei der Feststellung eines Pflegegrades für pflegebedürftige Personen. Dennoch ist es die Pflegekasse, die zunächst den MD mit der Begutachtung beauftragt und letztendlich über den Pflegegrad entscheidet. Hier sind sieben Schritte, die den Weg zum Pflegegrad verdeutlichen:
Der Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) plant in der Regel etwa eine Stunde für seinen Besuch beim Pflegebedürftigen ein. Diese Zeit ist oft knapp bemessen, um einen umfassenden Einblick in den gesamten Pflegealltag zu erhalten.
Hier sind einige Tipps, wie Sie sich optimal darauf vorbereiten können.
Pflegetagebuch führenUm sich optimal auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vorzubereiten, empfiehlt es sich, ein Pflegetagebuch zu führen. In den Tagen vor dem Termin können Sie darin den Pflegeaufwand festhalten. Dies hilft nicht nur dem Gutachter, ein umfassendes Bild Ihrer Situation zu bekommen, sondern macht auch Ihnen selbst den Pflegebedarf bewusster. Dabei ist es wichtig, ehrlich zu sein und nichts zu beschönigen, aber auch nicht zu übertreiben. Ziel ist es, die notwendigen Pflegeleistungen zu erhalten, die Ihrer Situation angemessen sind.
Vorausschauende TerminplanungEine sorgfältige Planung des Termins kann von großem Vorteil sein. Wenn der zu pflegende Angehörige morgens besser darauf ist als nachmittags, dann sollte die Pflegeperson den Termin für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst auf den Nachmittag legen. Auf diese Weise kann der Gutachter die Pflegesituation und die Lebensbereiche erleben, die für Sie am herausforderndsten ist. Falls der Pflegebedürftige Unterstützung beim Essen und Trinken benötigt, ist es ratsam, auch dafür zu sorgen, dass diese Situation während des Termins stattfindet.
Natürliche WohnatmosphäreSeien Sie darauf vorbereitet, dass der Gutachter alle Räume, die für die Pflege relevant sind, besichtigen wird, einschließlich des Schlaf- und Badezimmers. Wenn nötig, wird der Gutachter im Gutachten für die Pflegekasse auch Empfehlungen für Hilfsmittel festhalten, die Ihnen künftig den Pflegealltag erleichtern könnten. Dennoch sollten Sie nicht übermäßig aufräumen, da dies nur unnatürlich wirkt und kein realistisches Bild Ihres Pflegealltags vermittelt.
Der MD stellt Fragen und begutachtet 6 relevante Kriterien bei seinem Besuch.
Der Gutachter des MD vergibt Punkte anhand von verschiedenen Situationen und Lebensbereichen innerhalb eines Kriteriums. Die Skala geht von 0 bis 3, wobei 0 für keinerlei Einschränkungen steht und 3 für eine hohe Einschränkung.
Die Punktevergabe
Um die Punktevergabe des MD besser verstehen zu können, haben wir die jeweiligen Punkte einmal mit Bedeutungen und Beispielen versehen.
Jeder Mensch ist einzigartig, und jede Pflegesituation ist es ebenfalls. Dies spiegelt sich auch in den Begutachtungsrichtlinien des Medizinischen Dienstes (MD) wider, die sogenannte Erschwernisfaktoren berücksichtigen. Diese Faktoren machen die Pflege des Pflegebedürftigen im Alltag schwieriger, als es auf den ersten Blick bei der Begutachtung erscheinen mag. Zu diesen Erschwernisfaktoren gehören beispielsweise:
Nachdem der Gutachter oder die Gutachterin den Hausbesuch abgeschlossen hat, wird das Gutachten an die Pflegekasse weitergeleitet, um den Pflegegrad festzustellen. Die Pflegekasse trifft bereits kurz nach Erhalt des Gutachtens eine Entscheidung über Ihren Pflegegrad, um Ihnen Planungssicherheit zu bieten. Sie erhalten dann schriftlich einen Bescheid über die Zuordnung Ihres Pflegegrades sowie eine Kopie des Begutachtungsberichts.
Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, was nicht unüblich ist, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Selbst wenn Sie mit der Entscheidung oder dem Gutachten nicht einverstanden sind, beispielsweise weil die Einstufung zu niedrig erscheint, ist ein formloser Widerspruch möglich. In diesem Fall werden Sie jedoch aufgefordert, eine Begründung für den Widerspruch nachzureichen.
Der Medizinische Dienst hat nicht nur die Aufgabe, gesetzlich Versicherte für die Pflegeversicherung zu begutachten, sondern ist auch für die Überwachung der Pflegequalität verantwortlich. Die Politik strebt daher eine regelmäßige und verlässliche Bewertung von Pflegeheimen und Pflegediensten an, um die Frage „Wie gut sind unsere Pflegeeinrichtungen eigentlich?“ zu beantworten.
Daher wurde mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz von 2009 beschlossen, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen über die Qualität jeder Pflegeeinrichtung in Deutschland zu informieren. Zu diesem Zweck wurden spezielle Kriterienkataloge entwickelt, anhand derer die Gutachter jede Pflegeeinrichtung in Deutschland bewerteten. Diese Bewertungssysteme ermöglichten es, jedem Pflegeunternehmen regelmäßig Noten für die erbrachte Pflegequalität zuzuweisen.
Seit Herbst 2009 werden die Pflegenoten für Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste bundesweit im Internet veröffentlicht. Ähnlich wie Schulnoten von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend) sollen sie Verbrauchern einen schnellen Überblick über die Qualität dieser Einrichtungen geben.
Das Bewertungsverfahren ist recht unkompliziert: Gutachter führen einmal im Jahr eine Qualitätsprüfung in allen deutschen Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten durch.
Die Grundlage für diese Qualitätsbewertung bilden die sogenannten Qualitätsprüfungsrichtlinien (QPR). Diese Richtlinien werden kontinuierlich aktualisiert und verbessert. Es gibt zwei verschiedene Richtlinien: Eine für den stationären und eine für den ambulanten Bereich. Beide dienen als Grundlage für die Qualitätsbewertung eines Pflegeunternehmens.
Die Qualitätssicherung im stationären Bereich erfolgt durch die Überprüfung von 59 Einzelkriterien in vier Hauptbereichen:
Im ambulanten Bereich werden 37 Einzelkriterien in drei Hauptbereichen überprüft:
Im ambulanten Bereich werden 37 Einzelkriterien in drei Hauptbereichen überprüft:
Die Gesamtnote des Pflegeunternehmens wird dann in einem einheitlichen und übersichtlichen Layout veröffentlicht, das leicht lesbar ist.
Für eine detaillierte Einsicht in die Bewertung einer bestimmten Pflegeeinrichtung mit der Note 1 kann ein Transparenzbericht vor Ort angefordert werden. Dieser Bericht bietet eine detaillierte Aufschlüsselung über die Bewertung. Allerdings birgt das System der Pflegenoten auch gewisse Herausforderungen: Da eine Gesamtnote gebildet wird, können Mängel in einzelnen Bereichen teilweise kaschiert oder durch andere gute Bewertungen ausgeglichen werden.